DARC: Amateurfunk ist mehr...

Die nachfolgende Beschreibung des Amateurfunks basiert auf der gleichnamigen Schrift des Deutschen Amateurradioclubs (DARC), um für den Amateurfunk zu werben.

  1. Gesetzlich anerkannt
  2. Internationaler Funkdienst
  3. Kommunikation über alle Grenzen hinweg
  4. Amateurfunk ermöglicht den Selbstbau von Funkgeräten
  5. Wissenschaftliche Experimente
  6. Humanitäre Hilfeleistung über Funk
  7. Weltweiter Austausch von QSL-Karten
  8. Nutzung moderner Technik
  9. Funkbetrieb über Satellit
  10. Wie wird man Funkamateur?
  11. Amateurfunkgenehmigung
  12. Fachliche Prüfung
  13. Betriebliche und technische Anforderungen an eine Amateurfunkstation
  14. Der Gesetzgeber über die Aufgaben des Amateurfunkdienstes
  15. Gebühren - oder: Was kostet das Hobby?
  16. Adressen und Ansprechpartner
  17. Quellen.

Die Technik hat in allen Bereichen unseres Lebens in solch einem Maße Eingang gefunden, daß wir ohne sie nur schlecht zurechtkämen. Dieser Entwicklung verdanken wir u.a. die in den letzten Jahren populär gewordenen Freizeitbeschäftigung des Amateurfunks. Die Möglichkeit, drahtlos mit anderen Menschen zu sprechen, gibt es schon lange.

Gesetzlich anerkannt

Der Amateurfunk ist international geregelt und in der Vollzugsordnung Funk (VO-Funk) und im Gesetz über den Amateurfunk eindeutig definiert.

Er ist ein Funkdienst, der anerkannt neben anderen Funkdiensten steht. Ebenso wie beispielsweise der Seefunk- oder der Flugfunkdienst unterliegt er besonderen Bedingungen und erfährt gleichermaßen den Schutz des ihm zugeteilten Frequenzraumes.


Internationaler Funkdienst

Der Amateurfunk ist ein wirklich völkerverbindender Funkdienst, er kennt keine Ländergrenzen und überwindet alle Hemmnisse, die sich aus Unterschieden der Rasse, des Standes und der politischen Weltanschauung ergeben könnten - eben weil diese Dinge keine Diskussionsthemen für Funkamateure sind.

Mehr als eine Million Funkamateure der ganzen Welt haben sich zur Verteidigung ihrer Interessen zusammengeschlossen. Im Jahre 1925 grüdeten Vertreter von 9 Ländern die Internationale Amateur Radio Union (IARU), die nach ihren heutigen Statuten Dachverband von über 125 nationalen Vereinigungen der Funkamateure ist. Die IARU wiederum hat Beobachterstatus mit beratender Funktion bei der Internationalen Telegrafenunion (ITU), einer Unterorganisation der UNO, die in regelmäßigen Sitzungen die Frequenzbereiche der einzelnen Funkdienste weltweit festlegt. Der IARU gehört auch der Deutsche Amateur-Radio-Club (DARC) als Interessenverband der Funkamateure in der Bundesrepublik Deutschland an. Danaben gibt es weitere Amateurfunkvereinigungen in Deutschland (z.B. den Verband der Funkamateure der Deutschen Bundespost (VFDB)).


Kommunikation über alle Grenzen hinweg

Dem Amateurfunk sind international diverse Frequenzbereiche zugewiesen, innerhalb derer die Sende- und Empfangsfrequenzen frei gewählt werden dürfen. Es sind dies auf Kurzwelle neun Bänder zwischen 1,8 und 30 Mhz. Darüber hinaus dürfen lizensierte Funkamateure auch noch auf dem 2m-Band, dem 70-cm-Band und auf wesentlich 'höheren' UHF- und SHF-Bändern ihre 'Versuchssendungen' mit zum Teil selbstgebauten Sende- und Empfangsgeräten durchführen. Die Sendeleistung der verwendeten Geräte ist durch nationale Bestimmungen festgelegt, sie darf je nach der Lizenzklasse bis zu 750 Watt Sendeleistung betragen. Durch die Möglichkeit außer der Telefonie (Sprechfunk) auch Verbindungen in Telegrafie (Morsen mit Hilfe der international standardisierten Morsezeichen) und Funkfernschreiben zu tätigen, sind weltweite Kontakte die Regel. Außerdem dürfen lizensierte Funkamateure auch z.B. Fernsehversuchssendungen (ATV und SSTV) ausstrahlen.


Amateurfunk ermöglicht den Selbstbau von Funkgeräten

Das Hauptziel der Funkamateure ist das Erlangen besonderer Kenntnisse und Fähigkeiten nicht zuletzt auch bei der Entwicklung, Konstruktion und Erprobung von entsprechenden Geräten. Sie dürfen mit Eigenbaugeräten arbeiten, im Gegensatz zu CB-Funkern, die nur typengerechte Geräte mit Zulassung verwenden dürfen.

Wesentliche Voraussetzung für den Amateurfunk ist, daß dieser nur aus persönlicher Neigung und ohne Verfolgung wirtschaftlicher Interessen ausgeübt wird. Eine kommerzielle Nutzung ist deshalb, im Gegensatz zum CB-Funk, in jedem Falle ausgeschlossen.


Wissenschaftliche Experimente

Große Verdienste haben sich die Funkamateure bei der Erforschung der Ausbreitungsbedingungen erworben. Viele Neuentwicklungen wären ohne ihre Pionierleistungen nicht möglich gewesen.


Humanitäre Hilfeleistung über Funk

Der Deutsche Amateur-Radio-Club (DARC) hat mit fast allen Bundesländern der BRD Vereinbarungen über die Mitwirkung lizensierter Funkamateure bei Katastrophen getroffen. Der DARC hat sich verpflichtet, die Katastrophenschutzbehörden bei der Bewältigung von personellen und materiellen Engpässen im Fernmeldebereich zu unterstützen.

Die Erfahrungen der Vergangenheit haben immer wieder gezeigt, wie wichtig es ist, schnell zu helfen. Immer wieder hört man von humanitären Hilfeleistungen durch Funkamateure. So auch beim Erdbeben in Norditalien, bei der Schneekatastrophe in Schleswig-Holstein und bei Erdbeben in Mexiko und Armenien. Stets waren es Funkamateure, die mit ihren jederzeit betriebsbereiten Geräten die ersten Funkverbindungen herstellten und das z.T. zerstörte öffentliche Fernsprechnetz ersetzen. Jüngste Beispiele liegen aus dem Konflikt im ehemaligen Jugoslawien vor.


Weltweiter Austausch von QSL-Karten

Viele Funkamateure legen den Schwerpunkt ihrer Bemühungen auf die Kontaktaufnahme mit möglichst weit entfernten Stationen (DX) und sammeln mit Begeisterung QSL-Karten, also Kontaktbestätigungen von Funkamateuren aus aller Herren Länder. Karten vom Polarkreis etwa oder aus Tahiti sind Erfolge, auf die sie stolz verweisen.

Jedes Mitglied im DARC kann mit den eigenen QSL-Karten an der QSL-Karten-Vermittlung teilnehmen. Das ist preiswerter, jedoch etwas langwieriger als beim Direktversand.

Mit den Bestätigungskarten der Funkamateure können dann Diplome erworben werden, die die aktive Funktätigkeit würdigen sollen.


Nutzung moderner Technik

Nach dem Morsen und Funksprechen haben auch andere Betriebsarten Einzug in den Amateurfunk gehalten. Funkfernschreiben, die Übertragung stehender und bewegter Bilder und Funkverbindungen über Amateurfunksatelliten sind im Amateurfunkdienst seit einigen Jahren selbstverständliche Betriebsarten. Viele Betriebsarten, so z.B. Packet Radio, werden inzwischen auch von Rechnern gesteuert bzw. unterstützt.


Funkbetrieb über Satellit

Auch des modernsten Mittels der weltweiten Nachrichtenübermittlung haben sich die Funkamateure angenommen. Der Bau von Satelliten, genannt OSCAR (Orbital Satellite Carrying Amateur Radio), erfolgt in Gemeinschaftsarbeit. Hierbei bewährt sich eine internationale Zusammenarbeit zwischen Funkamateuren aus verschiedenen Ländern, um ein Objekt in der Größe eines Nachrichtensatelliten in das Weltall zu befördern. Die Funkamateure dürfen übrigens für sich in Anspruch nehmen, den ersten aktiven Satelliten in Betrieb genommen zu haben. Er wurde im März 1965, einen Monat vor dem ersten kommerziellen Fernmeldesatelliten, in eine Umlaufbahn gebracht.


Betriebliche und technische Anforderungen an eine Amateurfunkstation

Aufgrund der Amateurfunkgenehmigung darf der Funkamateur eine "Amateurfunkstelle" betreiben, die definitionsgemäß aus einer oder aus mehreren Sende- und Empfangsfunkanlagen des Amateurfunkdienstes bestehen kann. Der Funkamateur ist sich darüber klar, daß ihm Verstöße gegen das Fernmeldegeheimnis als vorsätzliches Handeln angelastet werden können, weil die Kenntnisse der Vorschriften - und hierzu gehört insbesondere die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses - zum obligatorischen Prüfungswissen zählen.

Die technischen Einrichtungen unterliegen - im Gegensatz zu anderen Funkdiensten - keinem "Zulassungszwang", d.h., die Einhaltung der technischen Forderungen braucht vor Inbetriebnahme nicht nachgewiesen zu werden. Eine derartige Forderung würde auch nicht mit dem Wesen des Amateurfunkdienstes als "Experimentierfunkdienst" in Einklang zu bringen sein, weil die Amateurfunkgeräte häufigen Änderungen unterliegen oder sogar mehrfach umgebaut werden.

Technische Parameter sind z.B. Leistung, Nebenwellenaussendungen und Frequenz der Sendung.


Der Gesetzgeber über die Aufgaben des Amateurfunkdienstes

Die VO Funk, die im Kapitel VIII, Artikel 32, eine Rahmenregelung für den Amateurfunkdienst vorgibt, definiert diesen Funkdienst wie folgt:

"Ein Funkdienst, der von Funkamateuren für die eigene Ausbildung, für den Verkehr der Funkamateure untereinander und für technische Studien wahrgenommen wird; Funkamateure sind ordnungsgemäß ermächtigte Personen, die sich mit der Funktechnik aus rein persönlicher Neigung und nicht aus wirtschaftlichem Interesse befassen."

Im AFuG ist diese Definition weitgehend übernommen worden.

Bei näherer Betrachtung können hieraus drei wesentliche Merkmale abgeleitet werden.

  • Der Amateurfunkdienst dient technischen Studien für die eigene Ausbildung (Experimentierfunkdienst).
  • Als Funkamateur kann nur derjenige bezeichnet werden, der nach Ablegen der in der VO Funk, Artikel 32 geforderten fachlichen Prüfung ordnungsgemäß zur Ausübung des Amateurfunkdienstes ermächtigt ist (Amateurfunkgenehmigung).
  • Der Nachrichtenverkehr unterliegt bestimmten Beschränkungen.

Gerade in Hinblick auf den Nachrichteninhalt erfolgt in Deutschland noch eine liberale Handhabung. Im Interesse aller Funkamateure sollte man deshalb versuchen, dies nicht zu überziehen. Amateurfunk ist kein Ersatz für das Telefon oder den Briefverkehr. Nachrichten von und an Dritte sind im wesentlichen untersagt. Beim Notfunkverkehr werden davon selbstverständlich Ausnahmen gemacht. Eine Funküberwachung existiert - sie teilt Verstöße dem BAPT mit. Eine Amateurfunkgenehmigung kann auch widerrufen werden.


Gebühren - oder: Was kostet das Hobby?

Funkamateure müssen zahlen (Stand 1997):

  • Prüfungsgebühren; einmalig
  • Jahresgebühr pro Amateurfunkgenehmigung, z.Z. 18,00 DM jährlich
    (Frequenznutzungsbeitragsverordnung (FBeitrV) vom 19. November 1996, BGBl. I Nr. 61 vom 26. November 1996, siehe auch CQ-DL 68(1) 1997, S. 18)

Adressen und Ansprechpartner

Für weitere Auskünfte können Sie sich an den

Deutscher Amateur-Radio-Club e.V.
(D.A.R.C. e.V.)
Postfach 1155
D-34216 Baunatal

Phone: +49 561 94988 0
Fax: +49 561 94988 50

Sitz: Lindenalle 6, D-34225 Baunatal.

oder den

Verband der Funkamateure der Deutschen Bundespost e.V. (VFDB e.V.)
c/o Günter Schupp (Geschäftsführer), DL6IM
Blumenstr.5a
D-52511 Geilenkirchen

Fax.: +49 2451 7724
Tel.: +49 2451 7744

oder natürlich an den nächstgelegenen Ortsverband des DARC.


Quellen