Funk-FAQ

Subject: Funk-FAQ – CB-Funk und Amateurfunk in Deutschland

Archive-name: de-comm/funk-faq
Posting-Frequency: monthly
Last-modified: 2001-05-25
URL: ladisch.de/ff/funk-faq.html

Das Wichtigste zu CB-Funk und Amateurfunk in Deutschland.

Diese Funk-FAQ genießt den Schutz der GNU General Public License. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Näheres dazu am Ende.

  1. Worin unterscheiden sich CB- und Amateurfunk?
  2. Was kosten CB- und Amateurfunk?
  3. Gibt es einen CB-Funk-Verband?
  4. Gibt es einen Amateurfunkverband?
  5. Welche Funkbestimmungen und Funkbehörden gibt es?
  6. Wo gibt es Bandpläne und Relaislisten?
  7. Wie werde ich Funkamateur?
  8. Wo gibt es die Prüfungsfragen?
  9. Gibt es Kurse für die Amateurfunkprüfung?
  10. Was sind FreeNet-, PMR- und LPD-Funkgeräte?
  11. Wie groß ist der Sicherheitsabstand?
  12. Funken mit der Soundkarte?
  13. Was ist Packet Radio?
  14. Wie sind Geschwindigkeit und Reichweite bei Packet Radio?
  15. Kann man über Funk ins Internet gelangen?
  16. Kann man mit PGP sicheres Packet Radio machen?
  17. Mitarbeit an der Funk-FAQ
  18. Letzte Änderungen der Funk-FAQ
  19. Verbreitung der Funk-FAQ

1. Worin unterscheiden sich CB- und Amateurfunk?

Im CB-Funk wird das Gerät geprüft, im Amateurfunk der Funker.

CB kommt aus dem Englischen (Citizen Band – Bürgerband, das Band für Jedermann).

CB-Funk darf von jedem, aber nur mit technisch geprüften Geräten gemacht werden. CB-Funker dürfen ihre Geräte also nicht selber bauen, verändern oder reparieren.

Anders der Amateurfunk: Hier muss der Funkamateur eine Prüfung bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ablegen. Dafür benötigen seine Geräte dann keine Zulassung mehr – der Funkamateur muss selber dafür sorgen, dass seine Gerätschaften vorschriftsmäßig arbeiten.

CB-Funk gibt es nur im 11-Meter-Band (27 MHz), Amateurfunk auf mehr als 20 verschiedenen Bändern von Langwelle (136 kHz) bis in den SHF-Bereich (250 GHz).

Im CB-Funk sind maximal 4 Watt Sendeleistung erlaubt, im Amateurfunk je nach Band und Klasse bis zu 750 Watt.

Für CB-Funker sind Frequenzmodulation (FM), Phasenmodulation (PM) und (Zweiseitenband-)Amplitudenmodulation (AM) zugelassen. Es sind Sprechfunk und auf sechs FM-Kanälen auch digitale Übertragung, z.B. Packet Radio und Fax, erlaubt. Amateurfunker hingegen können neben FM, PM und AM auch Einseitenband-Funk (SSB, USB, LSB) und analoge wie digitale Betriebsarten mit nur wenigen Beschränkungen nutzen und dürfen, anders als im CB-Funk, auch breitbandige Signale wie Amateurfunkfernsehen senden.

Um eine höhere Reichweite zu erzielen, wird in manchen Amateurfunkbändern auch die vom Nordpolarlicht oder von Meteoriden ionisierte Atmosphäre, Regenfronten und der Mond als Reflektor genutzt sowie Betrieb über Satelliten gemacht.

CB-Funk darf für gewerblich-wirtschaftliche Zwecke genutzt werden (Ausnahme: Packet Radio), Amateurfunk nicht.

2. Was kosten CB- und Amateurfunk?

CB-Funk mit einfachen FM-40-Kanalgeräten ist gebührenfrei. Wenn man allerdings Heimstationen, 80-Kanal-Geräte oder AM-Geräte benutzen will, muss man sie anmelden, das kostet einmalig 40 DM und eine Frequenznutzungsgebühr von 27 DM (im Jahr 2001) pro Zuteilungsinhaber. Ab drei angemeldeten Geräten kommt noch die EMV-Gebühr hinzu, das sind insgesamt ca. 15 DM für bis zu fünf Geräte.

Amateurfunk kostet (im Jahr 2001) 12 DM Frequenznutzungsgebühr, und ca. 30 DM EMV-Gebühr. Die Amateurfunkprüfung und die Zulassung kosten einmalig 140 DM für die Einsteigerklasse 3.

Die EMV-Gebühren werden reduziert werden, da das Bundesverwaltungsgericht es für verfassungswidrig hält, dass Senderbetreiber auch für solche EMV-Kosten zahlen müssen, die der Allgemeinheit zugute kommen.

3. Gibt es einen CB-Funk-Verband?

Der DAKfCBNF ist ein Zusammenschluss von CB-Funk-Organisationen, alle Kontaktmöglichkeiten stehen auf www.dakfcbnf.de/.
Deutscher Arbeitskreis für CB- und Notfunk (DAKfCBNF) e. V.
Postfach 101309
D-40004 Düsseldorf
Telefon: 0211/2480315
Fax: 0211/2480325
E-Post: DAKfCBNF@notfunk.de
www.dakfcbnf.de/, www.notfunk.de/

Allgemeines CB-Funker-Forum/Deutsche Funk-Allianz e.V.
Harald Westermann
Helmholtzstraße 11
34127 Kassel
Telefon/Fax: 0561/893742
www.deutsche-funk-allianz.de/

Deutscher CB-Dachverband (DCBD) e.V.
Wolfgang Sterk
Postfach 3224
26369 Wilhelmshaven
Telefon: 04421/746162
Fax: 04421/746163
E-Post: dbx646@t-online.de

Bravo Bravo Intern. DX Radio Group
Postfach 3223
55022 Mainz
Telefon/Fax: 06131/675920
E-Post: BBHQmainz@gmx.de

India Fox German Group e.V.
Dieter Löchter
Europaring 61
53123 Bonn
Telefon: 0228/7480628, 0171/1863654
Fax: 0228/7480658
E-Post: DLoechter@home.ivm.de
www.india-fox-group.de/

Daneben gibt es noch viele regionale Vereine.

4. Gibt es einen Amateurfunkverband?

Deutscher Amateur Radio Club e.V. (DARC)
Lindenallee 6
34225 Baunatal
Telefon: 0561/94988-0
Fax: 0561/94988-50
E-Post: darc@darc.de
www.darc.de/

Wer wissen will, wo es einen der ca. 1100 Ortsverbände des DARC in seiner Nähe gibt, sollte sich an die Zentrale in Baunatal wenden, oder im Web in der Übersicht der Ortsverbände nachschauen.

5. Welche Funkbestimmungen und Funkbehörden gibt es?

Die Bundesnetzagentur ist für alle Fragen rund ums Funken zuständig. Zu ihrer Arbeit gehören u. a. die Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen, der Sicherheitsabstand und die Abnahme der Amateurfunkprüfung. Sie hat Außenstellen in allen größeren Städten, die auch auf ihren WWW-Seiten bei www.bundesnetzagentur.de/ aufgeführt sind.

Funkamateure mit deutschem Rufzeichen dürfen auch in einigen anderen Ländern ohne oder mit vereinfachter Anmeldung funken, wenn es nur für einige Wochen ist, z. B. im Urlaub.

Der Besitz von Sendern ist seit 1996 nicht mehr generell verboten, einzige Ausnahme sind Wanzen, auf die es bis zu zwei Jahre Knast gibt.

Schwarzsenden ist seit 1996 keine Straftat, sondern nur noch Ordnungswidrigkeit, jedoch mit einer Geldbuße bis eine Million DM, außerdem können die Funkgeräte eingezogen und ein vierstelliger DM-Betrag für den Einsatz des Funkmessdienstes aufgebrummt werden.

Unerlaubtes Abhören ist eine Straftat, für die es bis zu zwei Jahre Knast gibt. Der Gesetzeswortlaut: »Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen […] anderen nicht mitgeteilt werden. […] Das Recht, Funkaussendungen zu empfangen, die für die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, sowie das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Emächtigung bleiben unberührt.« Nach der amtlichen Begründung aus der Bundestagsdrucksache 13/3864 dient der letzte Satz der Klarstellung, »dass der Empfang von Rundfunksendungen oder von Aussendungen des Amateur- oder CB-Funks weiterhin keiner Beschränkung unterliegt.«

6. Wo gibt es Bandpläne und Relaislisten?

Bandpläne gibt es beim DARC unter www.darc.de/bandplan/.

Alle deutschen FM-Relais gibt es beim DARC-Referat für VHF/UHF/SHF unter http://www.darc.de/referate/vus/ auf anklickbaren Karten.

7. Wie werde ich Funkamateur?

Dazu muss eine schriftliche Prüfung abgelegt werden, für die Klasse 1 kommt noch die Morseprüfung hinzu; mehr zum Morsen auf www.qsl.net/dk5ke/index.html.

Dies ist die Klasseneinteilung:

Klasse 1: Betrieb auf allen Amateurfunkbändern.

Klasse 2: Betrieb auf allen UKW-Amateurfunkbändern, also alle Amateurfunkfrequenzen über 30 MHz.

Klasse 3: Betrieb nur auf dem 144- und dem 432-MHz-Band (2m- und 70cm-Band) mit maximal 10 Watt (EIRP).

Die schriftliche Prüfung besteht aus Ankreuzaufgaben und dauert knapp zwei Stunden für Klasse 3 und dreieinhalb Stunden für Klasse 1 und 2 (zuzüglich Pausen). Man muss auf den Gebieten Betriebstechnik, Technik und Gesetzeskunde fit sein.

8. Wo gibt es die Prüfungsfragen?

Den Frage- und Antwortenkatalog „Prüfungsfragen für den Erwerb des Amateurfunkzeugnisses der Klasse 3 (Neuauflage)“ für 10 DM plus 3 DM Versandkosten kann man bei der Bundesnetzagentur bestellen.

Für Klasse 3 gibt es die Arbeitsgemeinschaft „Online zur Amateurfunkprüfung“ www.amateurfunkpruefung.de/, und einen Fragebogengenerator für Windows 95 bei www.thiecom.de/klasse3programme.htm.

Für die Amateurfunkzeugnisse der Klasse 1 und 2 wird ein neuer Fragenkatalog vorbereitet. Bis zum 30. Juli 2002 wird jedoch nach dem bisherigen Katalog geprüft, bei dem die Prüflinge die Antworten selbst formulieren müssen. Ihn gibt es auszugsweise bei http://www.ralfzimmermann.de/fragen_antworten/index.html.

In den Fragekatalogen stehen zwar die richtigen Antworten, sie werden aber nicht erklärt. Deshalb ist es empfehlenswert, sich zusätzlich ein Buch zu besorgen. Einige Bücher muss man direkt beim Verlag oder Autor bestellen.
Hier die Literaturliste zur Prüfungsvorbereitung:

Hans H. Cuno, Vorbereitung auf die Amateurfunk-Lizenzprüfung, 29,80 DM, beam-Verlag Marburg, Frech-Verlag Stuttgart
Karl H. Hille, Einstieg in die Amateurfunktechnik, Teil A und B, 17,60 DM und 15,60 DM, DARC-Verlag
Eckart K. W. Moltrecht, Amateurfunk-Lehrgang, Teil 1: Elektrotechnik/Elektronik, ISBN 3-88180-351-3, Teil 2: Funktechnik, ISBN 3-88180-341-6, jeweils 29 DM, Verlag für Technik und Handwerk Baden-Baden
Eckart K. W. Moltrecht, Amateurfunk-Lehrgang für das Amateurfunkzeugnis Klasse 3, ISBN 3-88180-364-5, 29 DM, Verlag für Technik und Handwerk Baden-Baden
Josef Zelzer, Amateurfunk-Einsteigerlizenz-Klasse 3 – leicht gemacht, 9 DM, 3 DM Porto
DARC Ausbildungsunterlage, 45 DM, DARC-Verlag
Axel Ollenschläger, Multimedia-Lernprogramm WDARC auf CD für Windows-PCs mit Soundkarte, 35 DM, DARC-Verlag

DARC-Verlag
Lindenallee 6
34225 Baunatal
Telefon: 0561/94988-73
Fax: 0561/94988-55
E-Post: darcverlag@t-online.de
www.darcverlag.de/

Verlag für Technik und Handwerk (vth)
Postfach 2274, 76492 Baden-Baden
Robert-Bosch-Str. 4, 76532 Baden-Baden
Telefon: 07221/5087-22
Fax: 07221/5087-33
E-Post: info@vth.de
www.vth.de/ (nur mit Java und Cookie)

Josef Zelzer
Steinäcker 5
94234 Viechtach
Telefon: 09942/902991
Fax: 09942/5202

9. Gibt es Kurse für die Amateurfunkprüfung?

Amateurfunkkurse werden von vielen Ortsverbänden, teilweise in Zusammenarbeit mit der örtlichen Volkshochschule durchgeführt. Wenn sie auf Klasse 2 vorbereiten, dauern sie meist ein halbes bis ein Jahr mit ein bis zwei Unterrichtsabenden pro Woche, es gibt aber auch Intensivkurse von drei bis vier Wochen Dauer. Kurse für Klasse 3 sind deutlich kürzer.

Auskunft über geplante Kurse geben die Ortsverbände des DARC. Überregionale Kurse werden auf den WWW-Seiten des DARC angekündigt.

Fernstudiengänge werden von folgenden Unternehmen angeboten:

Gudrun Sieg-Küster
Abt. 1
Schmachtenbergweg 2
42489 Wülfrath
Telefon: 02058/913597-98
Fax: 02058/913599

Fernschule Weber
Institut für Fernunterricht Rolf Fr. Weber-Verlags-GmbH
Abt. 002
Postfach 2161, 26192 Großenkneten
Neerstedter Str. 8, 26197 Großenkneten
Telefon: 04487/263
Fax: 04487/264
E-Post: postmaster@fernschule-weber.de

10. Was sind FreeNet-, PMR- und LPD-Funkgeräte?

FreeNet-Geräte arbeiten auf drei Kanälen im 2-m-FreeNet-Band (149 MHz) mit maximal 500 mW EIRP und sind gebührenfrei. Es lassen sich ca. 500 m bis 1 km überbrücken, bei direkter Sicht ca. 4 km, von Berg zu Berg wurden auch schon 20 km überbrückt. Sie arbeiten auf den ehemaligen B-Netz-Frequenzen. Im Umkreis von ca. 50 m wird beim Senden der Kanal S07 des Kabelfernsehens (!) vollkommen gestört.

PMR-Geräte arbeiten auf acht Kanälen im 70cm-Band (446,0 – 446,1 MHz) mit maximal 500 mW ERP und sind gebührenfrei. Die Reichweite ist ca. 1-4 km.

LPD-Geräte arbeiten im 70-cm-ISM-Band (433,05 bis 434,79 MHz) mit maximal 10 mW, oft auf 69 Kanälen, und sind gebührenfrei. LPD bedeutet „Low Power Device“, also Gerät mit kleiner Sendeleistung.

Das 70-cm-ISM-Band reicht von 433,05 – 434,79 MHz und liegt damit mitten im 70-cm-Amateurfunkband (430 – 440 MHz). Neben LPD-Sprechfunk und Funkamateuren gibt es noch Garagenöffner, Fernsteuerungen, Babyphones und drahtlose Kopfhörer, die auf diesen Frequenzen arbeiten. Dabei kommt es besonders in Großstädten zu Kollisionen.

Wegen der geringen Sendeleistung der LPD-Funken ist die Reichweite ca. 300 m, bei Sichtverbindung ca. 4 km, von Berg zu Berg wurden auch schon 30 km überbrückt.

Kontakt zwischen einem LPD-Funker und einem Funkamateur ist nicht erlaubt, es sei denn, der Funkamateur benutzt auch ein LPD-Gerät.

11. Wie groß ist der Sicherheitsabstand?

Feste Funkstellen müssen ab 10 Watt EIRP bei der RegTP eine Standortbescheinigung beantragen, die mehrere hundert Mark kostet. In ihr werden die nötigen Sicherheitsabstände ausgewiesen.

Wenn Funkamateure die erforderlichen Berechnungen und Messungen selbst durchführen und diese Selbsterklärung zur Kontrolle der RegTP schicken, brauchen sie keine Standortbescheinigung.

Bei weniger als 10 Watt EIRP sind die Sicherheitsabstände so gering, dass auf den Verwaltungsaufwand verzichtet wird. Für die Amateurfunkklasse 3 sind deshalb weder Selbsterklärung noch Standortbescheinigung notwendig.

Bei festen CB-Stationen mit 4 Watt HF und angenommenen 1 dB Kabeldämpfung darf also die Antenne nicht mehr als 2,83 dBd Gewinn haben, damit die Funkstelle unter 10 Watt EIRP bleibt und keine Standortbescheinigung notwendig wird.

Mit EIRP ist Senderleistung minus Kabeldämpfung plus Antennengewinn in dBi gemeint.

12. Funken mit der Soundkarte?

Wer in seinem PC eine Soundkarte hat, kann diese an das Funkgerät anschließen und dadurch viele Betriebsarten wie Packet Radio, RTTY, AMTOR, PACTOR, PSK31, Fax, SSTV und Hell nutzen. Zu den weiteren Möglichkeiten zählt u. a. ein Spektrumanalysator. Mehr zum Thema Funk und Soundkarte kann man unter www.muenster.de/~welp/sb.htm lesen.

13. Was ist Packet Radio?

Packet Radio ist digitale Datenübertragung per Funk. In der Regel geschieht das mit PCs und kleinen Modems. Ausgetauscht werden können Nachrichten, Software, Bilder, eben alles, was ein Computer verarbeiten kann.

Folgendes ist notwendig:

Modem: z.B. BayCom Modem für ca. 90 DM. Edler, aber auch teurer ist ein Terminal Node Controller (TNC), das ist ein Modem mit angeflanschtem Minirechner, der auch dann funktioniert, wenn der angeschlossene Rechner gerade ausgeschaltet ist. Man kann auch seine Soundkarte als Modem nutzen, siehe vorheriger Punkt.

Rechner: So ziemlich jeder ist geeignet, sogar der gute alte C64.

Software: Terminal- oder Modem-Software, je nachdem, welche Hardware eingesetzt wird. Im Regelfall wird sie dem Modem/dem TNC beiliegen.

Funkgerät: Normales CB-Funkgerät mit geeigneter Buchse. Im Amateurfunk ist ein UKW-Transceiver (in der Regel für 70cm oder 23cm) erforderlich, bei Datenraten ab 9600 Baud ist bei vielen Geräten eine kleiner Umbau nötig, bei einigen Geräten ist ein sinnvoller Betrieb nicht möglich.

Im CB-Funk sind Umbauten am Funkgerät verboten, da nur amtlich zugelassene Geräte verwendet werden dürfen. Jeder Eingriff in ein solches Gerät führt automatisch zum Erlöschen seiner Betriebserlaubnis. Es muss also eine serienmäßig eingebaute Buchse verwendet werden. Bei Modems/TNCs sieht es anders aus – hier darf man auch selbst Hand anlegen.

Im Amateurfunk darf alles selbst gebaut werden.

Die CB-Kanäle für Packet Radio sind 24, 25, 52, 53, 76 und 77. Die Verwendung eines Rufzeichens aus dem Bereich DAA200 bis DRZ999 wird empfohlen. Packet Radio darf nicht gewerblich-wirtschaftlich genutzt werden.

Im Amateurfunk gilt wie für alle Betriebsarten die Rufzeichenpflicht, der jeweilige Bandplan und das Verbot gewerblich-wirtschaftlicher Nutzung.

14. Wie sind Geschwindigkeit und Reichweite bei Packet Radio?

Im CB-Funk sind bis 9600 Bit/s möglich. Viel mehr geht wegen der vorgeschriebene Bandbreite eines CB-Kanals (10 kHz) nicht. Oft werden aber auch nur 1200 Bit/s verwendet.

Im Amateurfunk werden meist 9600 Bit/s verwendet. Bei 9600 Bit/s würde das Signal nicht mehr durch das NF-Filter passen, deshalb haben neuere Transceiver oft eine extra Datenbuchse, für ältere existieren Umbauanleitungen.

Die Linkstrecken im Amateurnetz laufen meist mit 9600 Bit/s, aber Hauptverbindungen werden auch mit 19200, 38400 und mehr betrieben; es gibt sogar einen 1,2 Megabit/s-Link.

Benutzerzugänge mit höheren Geschwindigkeiten (z. B. 76800 Bit/s in Darmstadt und Dresden) werden im Amateurfunk bereits erprobt.

Bei der Reichweite sind einige Kilometer üblich. Amateurfunk bietet zwar höhere Leistungen, aber die verwendeten Ultrakurzwellen breiten sich „quasioptisch“ aus, also nur etwas weiter als Sichtweite.

Im CB-Funk wie im Amateurfunk reicht es aus, den nächsten Knoten zu erreichen. Denn die Knoten sind untereinander verbunden, und können so Nachrichten bis zum entferntesten Knoten weiterreichen.

15. Kann man über Funk ins Internet gelangen?

Es ist im CB- und Amateurfunk legal und technisch möglich, solange es nicht gewerblich-wirtschaftlich und nicht geschäftsmäßig geschieht. Im Amateurfunk war dies vor der Einführung der Amateurfunkverordnung von 1997 noch anders.

Praktisch ist aber bei Zugängen bis 9600 Bit/s u. a. wegen der geringen Datenrate und des TCP/IP-Protokoll-Overheads für die meisten Dienste kein vernünftiges Arbeiten möglich. Nur eine E-Post- und Newsanbindung zum Internet ist bei geringen Geschwindigkeiten sinnvoll. Ein Beispiel für Mailaustausch zwischen CB-Funk und Internet ist www.dbo812.de/.

Mit schnellen Benutzerzugängen im Amateurfunk entstehen jedoch Möglichkeiten für bandbreitenhungrigere Dienste wie das im WWW verwendete HTTP.

16. Kann man mit PGP sicheres Packet Radio machen?

PGP ist ein Verschlüsselungs- und Signierverfahren, das mit öffentlichen Schlüsseln arbeitet. Ist einem Text durch PGP eine Signatur angefügt worden, so kann man feststellen, ob der angegebene Absender stimmt. Dabei bleibt der Text lesbar, was besonders für den Amateurfunk wichtig ist, da dort keine Verschlüsselung erlaubt ist. Bei www.u32.de/pgp_afu.htm gibt es dazu eine FAQ.

17. Mitarbeit an der Funk-FAQ

Hinweise auf Fehler oder mit Ergänzungen sind sehr willkommen, bitte in eine der Funk-Gruppen/Bretter oder an ffr@ladisch.de schicken.

Danke an alle, die direkt, in den Gruppen/Brettern oder im WWW zu dieser FAQ beigetragen haben, insbesondere an Andreas Kaune, Andreas Stempfhuber, Bernhard Hailer, Dirk, Dominik Erger, Elmar Haneke, Hans Nemack, Hannes Strempfl, Hansi, Henning, Henning Gajek, Jan-Martin Hertzsch, Joachim W., Jörg Wunsch, Karl Mittelstädt, Marco Brandt, Moritz, Olaf, Oliver Welp, Ralf G. R. Bergs, Sven Michalski, Thomas Malkus, Thomas Rehm, Thomas Sturm, Tino Lips, Udo Weiss, Uwe Evers, Walter Koch und Wolfgang Fricke.

18. Letzte Änderungen der Funk-FAQ

Die Änderungen der letzten Wochen waren im Wesentlichen die folgenden, die Abschnittsnummer ist jeweils mit angegeben:

6. Relaislisten kartenbasiert
8. alter Fragenkatalog bis Juni 2002
19. de.comm.funk.cb

Auf ladisch.de/ff/funk-faq.diff und ladisch.de/ff/funk-faq.wdiff.html wird automatisch über wesentliche und unwesentliche Änderungen Buch geführt.

19. Verbreitung der Funk-FAQ

Diese Funk-FAQ genießt den Schutz der GNU General Public License (GPL).

Copyright © 1996-1998 by Bernhard Hailer (DL4MHK)
Copyright © 1998-2001 by Julian Ladisch (DL6OCK)

Weiterverbreitung ist durchaus erwünscht im Rahmen der GPL, Version 2 oder, nach eurer Wahl, einer späteren. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Bitte lest die GPL zu den Details. Gedruckte Versionen der GNU General Public License sind erhältlich bei: Free Software Foundation, Inc., 59 Temple Place – Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA. In elektronischer Form kann sie hier eingesehen werden: www.gnu.org/copyleft/gpl.html
Es gilt die englische Fassung.

Die Funk-FAQ wird monatlich in z-netz.telecom.amateurfunk, de.comm.ham, z-netz.telecom.cb-funk, de.comm.funk.cb, de.answers und news.answers veröffentlicht. In der Zeit dazwischen gibt es zweimal einen Hinweis auf die FAQ, außerdem kommt sie als automatische Antwort, wenn E-Post an ffr@ladisch.de mit
schicke funk-faq
als Subject/Betreff geschickt wird.

Julian Ladisch
Homepage: ladisch.de/